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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
phoenX gelöscht_268748 „Hallo auch, da du dich als Jungzahnarzt outest, Da hätte ich doch mal eine...“
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Also erst mal für deine Versicherung 10 Euro übern Tresen! ;)
Das kann man ohne eigene Befundung nicht sagen - genauso wenig wie die zwielichtigen Kollegen bei xxx.de - aber versuchs doch mal.
Wenn dein Zahn abgebrochen ist musst du doch Schmerzen gehabt haben? Oder ist da schon eine Wurzelbehandlung drin?
Wenn ja, dann war das die schnelle, für dich kostenlose Lösung, aber kein Endlösung (hat da mal jemand ein anderes Wort für? Damit ecke ich bei älteren Patienten immer an...).Wenn vom vom Zahn nur noch etwas Aufbaufüllung stand, hat der ZA so verhindert, dass du die Wurzel völlig zerlegst. Ein wurzelbehandelter ist immer frakturgefährdet ohne Krone oder adhäsivem Kernaufbau. Die Frage ist, warum du keinen Blassen hast, was damit ist? Wieso lasst ihr euch behandeln ohne einen Schimmer zu haben was da vor sich geht? Solche Pats hätte ich auch gern. Fragt doch einfach - eingespielte ZA Teams vergessen irgendwann, dass am Zahn noch ein Stück lebendes Fleisch hängt, bis sich selbiges dann mal wehrt ;) Also ich löcher meine Ärzte immer so lange bis die keine Lust mehr haben, nee, Scherz ohne. Ruf einfach mal an, kläre das und poste dann hier.

MfG

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