Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

bei Antwort benachrichtigen
Geiz ist geil! The Wasp
jawol Michael Nickles „Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen“
Optionen

Es gibt eine Krankheit, eine GROSSE:
Markt für Freiberufe! (Freie Berufe heissen solche, die nicht gewerblich, gewinnorientiert arbeiten...)
Wo Markt herrscht hat das nichts mit Ethik zu tun.
Es zählt das Kostendenken, das Geschäft und der Profit!
Alles muss ja einen Wert haben, Hauptsache man kann ein Preisschild drauf schrauben.
Ja - so ist die neue schöne Welt.
Als ob kostenlos dann billig wäre und keinen Wert hätte.
Ich bin dafür, dass der Markt ausgeweitet wird: auf alles was ein Grundbedürfnis ist, irgendwo und irgendwie lässt sich schon ein Preisschild anbringen. Z.B. Atmen, dann gibt es Luftzählmaschinen natürlich lizenziert und patentiert. Herrlich was für ein Wachstum!!!
Ja - so wird sie sein, die schöne neue Welt.

Übrigens: die ganze Diskussion ist FU...wie war das mit Hippokratischen Eid? Ach ja, wir schwören auf die Zahlungsbereitschaft/die entsprechende Kreditkarte/das Abkassieren, möge der Profit mit Uns allen sein!

bei Antwort benachrichtigen