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mawe2 Andreas42 „Hi! Oh, schwierige Frage! Vom technischen Standpunkt her erlaube ich mir als...“
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Auf der anderen Seite bedeutet die verwaltungstechnische Zuordnung eines Internetanschlusses an eine Person (z.B. mich) aber natürlich, dass ich den Kopf hinhalte, für das was mit dem Anschluss veranstaltet wird.

Und wenn man Deinen Kopf dann abgeschlagen hat, kann Dir der Personenbezug natürlich auch egal sein ;-)

Ja, es ist schon klar: Eigentlich geht es um ein Gerät, im Allgemeinen wird das ein Router sein. Nur muss ich als Anschlussinhaber schon sehr gute Argumente haben, wenn ich einen Staatsanwalt davon überzeugen will, dass nicht ICH die Straftat begangen habe, sondern mein ROUTER!
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