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mawe2 Joerg69 „Praktikabilität von Regelungen“
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Jeder, der auf irgendeine Seite geht, wird mit IP erfaßt, sonst kommt die Datenverbindung ja nicht zustande. Wie soll ein Seitenbesucher vor Herstellen der Verbindung zu einer Seite seine Zustimmung erteilen? Bürokratenidiotie.

Es geht überhaupt nicht darum, die Zustimmung zur Speicherung der IP-Adresse bei jedem beliebigen Kommunikationsvorgang zu geben! Es geht darum, ob der Betreiber der Seiten diese Adresse ÜBER DEN EIGENTLICHEN ZWECK DER ERHEBUNG HINAUS speichert und (was noch schlimmer ist) an Dritte ohne Zustimmung weitergibt.

Dass die IP-Adresse notwendigerweise bei der Kommunikation gebraucht wird, stellt doch niemand in Frage. Danach aber muss sie nicht weiter gespeichert werden, jedenfalls nicht in der kompletten Form.

Jeder halbwegs vernünftige Betreiber speichert die IP-Adresse (für statistische Zwecke) nur in einer gekürzten / anonymisierten Form. Damit ist das dann kein personenbezogenes Datum und fällt auch nicht unter das Datenschutzgesetz.

Gruß, mawe2
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