Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Fernabsatzgesetz, rückporto erstattung?

xtom / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

moiens,

letzte woche hab ich ne neue festplatte geordert im netz und erhalten für meinen desktop.

heute hab ich ne email von der firma erhalten daß ich nen neuen schnieken laptop bekomme, und somit die entscheidung getroffen daß mein desktop ausrangiert wird.

händler angerufen daß ich die festplatte zurück schicken werde, er will aber nur den kaufpreis und das porto der sendung an mich erstatten, das porto um die platte zurück zu schicken soll ich selber tragen.

iss das nu rechtens oder nich?

gruezi

tom

BMW... Indronil Ghosh
Recht hast Du Indronil Ghosh
Olaf19 dirkj „ ... und sich die Kunden merken, die häufig etwas zurückschicken. Irgendwann...“
Optionen
Irgendwann bist Du auf deren schwarzer Liste.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Man bestellt bei einem Händler, und der sagt, "nö, dich beliefere ich nicht"?

Zumindest bei einem Amazon-Marketplace-Partner würde das nicht funktionieren - entweder man ist Amazon-Kunde oder man ist es nicht. Zwischen willkommenen und weniger willkommenen Kunden kann da nicht unterschieden werden (auch wenn das im Falle einiger Zurückschick-Dauerschmarotzer durchaus angebracht wäre).

CU
Olaf