Hallo,
ich bin echt erschüttert über diesen Papst, nix gegen eine (egal welcher Art) Glaubensrichtung, jede hat wohl so seine Berechtigung. Doch wie man man einen Vertreter Gottes auf Erden so "beschützen" muß, mit Gullys zusammenschweißen,(die dann aber bei einem Regenfall mit Stau der Feuerwehr ein unlösbarerer Zustand darstellt:-(.
Ein Papst? Der sich mit Staatsgewalt beschützen läßt? Meine das da er da auf Vertreter Gottes auf Erden wohl auf Gott vertrauen sollte und seinen Schutz, wenn DER den versagt sollte er auch nix taugen;.(.
Ist nix diabolisch gemeint, doch soviel Millionen nur für einen Besuch von Gottes Vertreter auf Erden auszugeben um damit auch wieder Millionen arme Menschen, hart zu treffen, da wäre ein echter Gott doch dafür die Armen zu helfen und nicht ein Papamobil zu schützen:-(.
Wer da noch Freude an der Kirche hat mit Ausdruck in einer Partei:-(, na Glückwunsch.
Manfred
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Hallo
Kirchensteuer zahlen NUR MITGLIEDER! Trotzdem BLUTET JEDER STEUERZAHLER!
Davon zu unterscheiden sind die positiven Staatsleistungen. Darunter versteht man Leistungen vor allem der Bundesländer, die auf Entschädigungszahlungen für Grundbesitz und Vermögen beruhen, der den Kirchen unter anderem im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 enteignet wurde.[1] Sie fußen zum Teil auf Staatskirchenverträgen (zum Beispiel mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932)), auf dem nach wie vor gültigen Reichskonkordat von 1933, auf Bestimmungen des Grundgesetzes und neuerer Länderkonkordate, teilweise jedoch auf noch älteren Rechtstiteln. „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“, heißt es in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, laut Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes. Eine solche gesetzliche Ablösung ist noch nicht erfolgt. Zu den wichtigsten Staatsleistungen gehören z.B. Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude (Kirchenbaulast) oder Dotationen (Zuschüsse für die Personalausgaben). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen.
Zusätzlich zu den positiven Staatsleistungen gibt es auch negative Staatsleistungen. Dazu zählen die unterschiedlich weitreichenden Befreiungen der korporierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von verschiedenen Steuern und Gebühren, wie sie allen Gemeinschaften mit Körperschaftsstatus zugute kommen. Bezüglich einzelner Steuerarten (Körperschaftssteuer, Grund-, Vermögens- und Gewerbesteuer zum Beispiel bei Caritas- und Diakoniebetrieben) bedürfte es einer differenzierten Darstellung. Der Umfang dieser Begünstigung ist nicht exakt zu ermitteln. Geschätzt wird, dass zur Kirchensteuer von knapp 10 Milliarden Euro staatliche Mittel an die Kirchen gehen, die alleine „im Jahr 2000 […] 17 Milliarden Euro“ betrugen.[3]
http://www.stop-kirchensubventionen.de/bischoefe.html
Gruß