Wir kennen sie ja alle, die ewig betroffen drein schauende Grüne, Claudia Roth, und wie sie sich immer, wenn es aus Gründen der political correctness angesagt war und es schöne Schlagzeilen gab, vehement gegen scharfe Waffen in Privathand aussprach:
http://www.focus.de/politik/deutschland/landshut-schiesserei-roth-draengt-schuetzen-zum-abruesten_aid_388599.html
http://www.topnews.de/nach-winnenden-roth-fordert-striktes-waffenverbot-fuer-privathaushalte-341653
Nun haben angeblich Polizeibeamte bei einer Polizeikontrolle, bei genau jener Claudia Roth, eine scharfe Pistole der Marke Walter PPK in deren Handtasche gefunden, wofür sie auch einen Waffenschein vorweisen konnte. So berichtet zumindest "pro legal - Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V." auf seiner gleichnamigen Seite:
http://www.prolegal.de/index.php/2012/01/22/claudia-roth-hat-eine-waffe-zur-selbstverteidigung/
Falls die Behauptung zutreffen sollte, wäre das meiner Meinung nach nur schwer mit Claudia Roths öffentlichen Haltung gegenüber privaten Waffenbesitzern zu vereinbaren.
mfg :)
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schon einmal etwas von "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gehört?
Die gibt es im Notwehrrecht nicht. informier dich doch bitte BEVOR du über ein Thema sprichst ...
Volker
Die gibt es im Notwehrrecht nicht. informier dich doch bitte BEVOR du über ein Thema sprichst ...
Volker