Hallo zusammen!
Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html
Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.
Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Damit gäbe es keine Möglichkeit mehr, gegen offensichtlich wetbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.
Wieso? Wenn sich ein Wettbewerber geschädigt fühlt, kann er klagen. Und natürlich kann er einen Anwalt beauftragen.
Aber dass Anwälte ohne Auftrag einfach so nach Lust & Laune abmahnen können und eine große Rechts-UN-Sicherheit verbreiten, ist mit dem üblichen Verständnis von Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht vereinbar.
Die Verlinkung dient nur der Kenntnisnahme.
Das ist doch OK. Dann kann den Kunde doch Kenntnis davon nehmen.
Vertragsbestandteil werden die AGB so aber immernoch nicht.
Dazu müsste das Bestellsystem explizit abfragen, ob du die AGB anerkennst oder nicht; genau das aber passiert beim Amazon Market Place aber nicht.
Das passiert im normalen Handel aber auch nicht. Bist Du jemals an der Supermarktkasse gefragt worden, ob Du die AGBs akzeptierst? Nein! Und es wäre auch blödsinnig.
AGBs heißen AGBs, weil sie eben "allgemein" sind. Der Kunde muss eben immer damit rechnen, dass es AGBs gibt und muss sich damit abfinden, dass er den AGBs zustimmt. Im normalen Alltag wird das immer vorausgesetzt - warum nicht im Online-Handel?
Diese Häkchen zur Bestätigung der AGBs (die dann doch niemand liest) sind so ein typischer Fall von deutscher Überregulierung.
Im Übrigen wird nicht nur bei den Marketplace-Händlern keine Bestätigung der AGBs durchgeführt sondern auch bei Amazon selbst. Insofern ist der Beitrag ungenau. Er müsste eigentlich Amazon als Ganzes in Frage stellen und nicht nur den Marketplace.
Gruß, mawe2
Wieso? Wenn sich ein Wettbewerber geschädigt fühlt, kann er klagen. Und natürlich kann er einen Anwalt beauftragen.
Aber dass Anwälte ohne Auftrag einfach so nach Lust & Laune abmahnen können und eine große Rechts-UN-Sicherheit verbreiten, ist mit dem üblichen Verständnis von Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht vereinbar.
Die Verlinkung dient nur der Kenntnisnahme.
Das ist doch OK. Dann kann den Kunde doch Kenntnis davon nehmen.
Vertragsbestandteil werden die AGB so aber immernoch nicht.
Dazu müsste das Bestellsystem explizit abfragen, ob du die AGB anerkennst oder nicht; genau das aber passiert beim Amazon Market Place aber nicht.
Das passiert im normalen Handel aber auch nicht. Bist Du jemals an der Supermarktkasse gefragt worden, ob Du die AGBs akzeptierst? Nein! Und es wäre auch blödsinnig.
AGBs heißen AGBs, weil sie eben "allgemein" sind. Der Kunde muss eben immer damit rechnen, dass es AGBs gibt und muss sich damit abfinden, dass er den AGBs zustimmt. Im normalen Alltag wird das immer vorausgesetzt - warum nicht im Online-Handel?
Diese Häkchen zur Bestätigung der AGBs (die dann doch niemand liest) sind so ein typischer Fall von deutscher Überregulierung.
Im Übrigen wird nicht nur bei den Marketplace-Händlern keine Bestätigung der AGBs durchgeführt sondern auch bei Amazon selbst. Insofern ist der Beitrag ungenau. Er müsste eigentlich Amazon als Ganzes in Frage stellen und nicht nur den Marketplace.
Gruß, mawe2