Hallo zusammen!
Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html
Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.
Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nochmal Olaf: Kein Selbständiger wird gezwungen, AGBs zu verwenden. Es ist schlichtweg nicht nötig.
Wenn man keine AGBs hat, gelten halt einfach alle gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung des Geschäfts. (Wenn man AGBs hat, die gegen das Gesetz verstoßen, gelten diese Passagen sowieso nicht und werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.)
Ich verstehe immer noch nicht, wieso man als Online-Händler gezwungen wird, eine Bestätigung der AGB-Kenntnisnahme vom Kunden zu verlangen, wenn man gar keine AGBs haben muss!
Ich wiederhole hier gern nochmal den Link, den ich weiter oben schon mal eingestellt hatte und der das speziell für Antiquariate klarstellt:
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=65
Gruß, mawe2