Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html

Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.

Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(

CU
Olaf

neanderix mawe2 „ Wieso? Wenn sich ein Wettbewerber geschädigt fühlt, kann er klagen. Und...“
Optionen
Aber dass Anwälte ohne Auftrag einfach so nach Lust & Laune abmahnen können und eine große Rechts-UN-Sicherheit verbreiten, ist mit dem üblichen Verständnis von Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht vereinbar.


Ach das meintest du. OK, da bin ich bei dir.

Das ist doch OK. Dann kann den Kunde doch Kenntnis davon nehmen.

Aber eben nicht explizit bestätigen.

Das passiert im normalen Handel aber auch nicht. Bist Du jemals an der Supermarktkasse gefragt worden, ob Du die AGBs akzeptierst? Nein! Und es wäre auch blödsinnig.

Im Ladengeschäft ist das blödsinnig, richtig. Aber Ladengeschäft != OnlineShop.
AGBs heißen AGBs, weil sie eben "allgemein" sind.

Nein, nicht deswegen. und auch der Rest stimmt so nicht.

Diese Häkchen zur Bestätigung der AGBs (die dann doch niemand liest) sind so ein typischer Fall von deutscher Überregulierung.

Nein.

Im Übrigen wird nicht nur bei den Marketplace-Händlern keine Bestätigung der AGBs durchgeführt sondern auch bei Amazon selbst. Insofern ist der Beitrag ungenau. Er müsste eigentlich Amazon als Ganzes in Frage stellen und nicht nur den Marketplace.

Da müsste man dann z.B. wissen, ob Amazon einen Sitz in D hat. Wenn ja, wäre das ein Verstoß und damit ein Fall für die Gerichte. Hat Amazon aber einen Sitz außerhalb D dann gilt das für sie nicht.
Schau bitte mal bei Händlern wie reichelt.de, Conrad, Völkner oder Thalia.de -- bei ALLEN musst du die Kenntnisnahme der AGB per Häkchen bestätigen.

Volker
Templates schuerhaken