Auf wiederholte Anfrage der Opposition im Ausschuß für Arbeit und Soziales gab die Bundesregierung zur Antwort:
"EU- Ausländer haben in Deutschgland zwar keinen Anspruch auf HartzIV, aber dafür auf Sozialhilfe.
Für die Kosten müssen die Kommunen aufkommen."
(Pressemeldung Morgenpost)
Interessant. Deutschland als Welt- Sozialhilfe- Station.
Jürgen
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Hm, da könnte man jetzt längere Zeit darüber philosophieren und diskutieren, ob es angesichts der derzeitigen politischen Lage in Europa gerechtfertigt und angemessen wäre, ein "Fanal zu zünden". und wenn ja, welches.
In Deutschland wird uns ja per Grundgesetz (Art. 20) ein gewisses Widerstandsrecht eingeräumt, für den Fall, dass bestimmte Verfassungsmäßig garantierte Grundrechte (1 bis 3) ausser Kraft gesetzt werden würden:
Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Breiviks Tat finde ich diesem Zusammenhang jedoch völlig indiskutabel! Schliesslich hat er, zumindest nach meinen Begriffen, völlig unschuldige ermordet. Die man zwar vielleicht als den "Politiker-Nachwuchs und somit vielleicht auch etwas sehr Abstrakt als die "Täter von morgen" bezeichnen könnte, es waren ja glaube ich allesamt junge politisch engagierte Menschen, die jedoch niemals als Zielscheibe jedweden gewaltsamen politischen Protest hätten herhalten dürfen.
Ich zumindest würde diese Form des "Widerstands" nie unterstützen.
Ich finde, dass unser Recht zum Widerstand "relativ" klar formuliert ist, und nur das kann und sollte m.E. als Maßstab für einen evtl. gewaltsamen Widerstand gegen eine Obrigkeit
gelten.
mfg :)
Breiviks Tat finde ich diesem Zusammenhang jedoch völlig indiskutabel! Schliesslich hat er, zumindest nach meinen Begriffen, völlig unschuldige ermordet. Die man zwar vielleicht als den "Politiker-Nachwuchs und somit vielleicht auch etwas sehr Abstrakt als die "Täter von morgen" bezeichnen könnte, es waren ja glaube ich allesamt junge politisch engagierte Menschen, die jedoch niemals als Zielscheibe jedweden gewaltsamen politischen Protest hätten herhalten dürfen.
Ich zumindest würde diese Form des "Widerstands" nie unterstützen.
Ich finde, dass unser Recht zum Widerstand "relativ" klar formuliert ist, und nur das kann und sollte m.E. als Maßstab für einen evtl. gewaltsamen Widerstand gegen eine Obrigkeit
gelten.
mfg :)