Hallo,
ich frage an, ob eine angeforderte Lesebestätigung vom Empfänger auch nachgeholt werden kann,
Nach Absenden einer E-Mail mit Lesebstätigungsanforderung erhielt ich diese erst 3 (drei) Wochen später zugestellt, da die Sachbearbeitern der Posteinlaufstelle abwesend war.
Ich unterstellte, dass dadurch meine E-Mail auch frühestens 3 Wochen später erst gelesen wurde. Dem wird widersprochen und dazu behauptet, die E-Mail sei am Tag des Eingangs sofort an die zuständige Fachabteilung von einer Ersatzkraft weitergeleitet worden. Kann das rein technisch möglich sein? Danke für die Aufklärung.