Hallo,
ich frage an, ob eine angeforderte Lesebestätigung vom Empfänger auch nachgeholt werden kann,
Nach Absenden einer E-Mail mit Lesebstätigungsanforderung erhielt ich diese erst 3 (drei) Wochen später zugestellt, da die Sachbearbeitern der Posteinlaufstelle abwesend war.
Ich unterstellte, dass dadurch meine E-Mail auch frühestens 3 Wochen später erst gelesen wurde. Dem wird widersprochen und dazu behauptet, die E-Mail sei am Tag des Eingangs sofort an die zuständige Fachabteilung von einer Ersatzkraft weitergeleitet worden. Kann das rein technisch möglich sein? Danke für die Aufklärung.
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Kann das rein technisch möglich sein?
Ja, das ist möglich.
Eine Mail kann tatsächlich automatisch an einen anderen Empfänger weitergeleitet werden und der ursprüngliche Empfänger erhält sie (später) trotzdem.
Wenn nun der Weiterleitungsempfänger die Mail sofort liest (und keine Lesebestätigung sendet) und der ursprüngliche Empfänger liest sie drei Wochen danach (bei gleichzeitiger Absendung der Bestätigung), kann der von Dir genannte Effekt auftreten.
Allerdings sollte es in einem Unternehmen oder einer Institution selbstverständlich sein, dass alle Mitarbeiter sich an die gleichen Richtlinien für die Behandlung von eMails halten.
Da Lesebestätigungen i.d.R. ohne Nutzen sind, lehne ich sie generell ab und würde als Admin eines solchen Unternehmens auch die Mail-Clients so konfigurieren, dass grundsätzlich keine Lesebestätigungen gesendet werden.
Gruß, mawe2