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WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(

Olaf19 / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Um die allgemeine Kauflust in der Adventszeit zu nutzen, habe ich bei ebay ein gutes Dutzend alte Sachen eingestellt, von denen ich mich gern trennen möchte.

Jetzt, nachdem die Auktionen stehen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass ebay bei fast allen Angeboten gegen meinen Willen reingeschrieben hat, dass ich den Artikel zurücknehme. Das mache ich natürlich nicht, schließlich bin ich Privatmann, die Leute sollen sich vorher überlegen, was sie kaufen wollen.

Eher zufällig ist mir das aufgefallen, und glücklicherweise sind auf den meisten Auktionen noch keine Gebote, so dass ich die Rücknahmebedingung noch entfernen konnte. Bei allen anderen habe ich die Artikelbeschreibung ergänzt, die aktuell Höchstbietenden angeschrieben und ihnen den Sachverhalt mitgeteilt. Eine Heidenarbeit, und so überflüssig wie ein Kropf.

Normalerweise gehört der Text Keine Rücknahme - dies ist ein Privatverkauf zu meinen Standard-Einstellungen, genau wie z.B. auch "Käufer mit -1 und weniger Bewertungspunkten ausschließen" oder "Käufer aus Ländern, in die ich keine Ware verschicke, ausschließen". Deswegen gucke ich da nicht bei jeder Auktion so genau hin, und bis jetzt hat ebay noch nie eigenmächtig andere Defaultwerte gesetzt.

Was soll dieser Dreck? Wenn private Verkäufer zukünftig gar nicht mehr erwünscht sind, soll ebay mir das sagen, dann muss ich den Account eben dichtmachen und die Sachen auf den Müll schmeißen (was mit Blick auf den enormen Arbeitsaufwand und die ganze Umständlichkeit der Abwicklung eh das Ökonomischste wäre).

Kopfschüttelnd
Olaf

gerhard38 jonnyswiss „Mir ist bekannt dass Ebay gerne selber betrügt und auch ...“
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haben die diese Information einfach ignoriert, da die 14-tägige Einsprachefrist abgelaufen sei.
da muss man grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen einen Fall eröffnen, wenn man der Meinung ist, etwas sei nicht in Ordnung. Damit beginnen neue - andere - Fristen zu laufen. Um einen Fall zu eröffnen ist es nicht erforderlich, schon ein Gutachten darüber zu haben, dass der Gegenstand irgend einen Mangel hat, zum Zeitpunkt der Beschwerde genügt die eigene Einschätzung (wie auch bei der Bewertung der Transaktion). Danach bekommen die Vertragspartner Gelegenheit zur Stellungnahme. Da besteht dann immer noch die Möglichkeit, gegebenenfalls den Fall zu schließen, wenn man entdecken sollte, dass beispielsweise der vermeintliche Schaden auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist.

Ebay selbst legt immer Wert darauf, nur Vermittler und nicht für die Qualität der Artikel verantwortlich zu sein, daher sind Beschwerden an Ebay über Produktmängel in gewisser Weise sinnlos. Das einzige, was etwas bewirkt, ist das Meldesystem für Problemen bei einer Transaktion. Das findet nämlich in einer Ebay-Datenbank seinen Niederschlag, und sollte es bei einem Verkäufer zu viele Beschwerden geben, geht Ebay dem nach lassen ihn ggf. nicht mehr zum Handel zu (behaupten sie zumindest; ich habe schon 3x mein Geld anstandslos zurückbekommen).

Der Verkäufer möchte auch innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens zu seinem Geld kommen. Wenn die Zahlung über Paypal erfolgt, dann zahlen die anscheinend erst dann dem Verkäufer, wenn die 14tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist und keine Beschwerden vorliegen. In welchem normalen Geschäft wartet man 2 Wochen nach Kaufabschluss einer Tastatur, dass der Kunde zahlt? Ich finde die 2wöchige Frist für Beschwerden großzügig bemessen. Unabhängig davon gelten ja noch andere Gesetze bezüglich Gewährleistung und Garantie, die man am Rechtsweg voll ausschöpfen kann.

Gruß, Gerhard