Hallo zusammen!
Um die allgemeine Kauflust in der Adventszeit zu nutzen, habe ich bei ebay ein gutes Dutzend alte Sachen eingestellt, von denen ich mich gern trennen möchte.
Jetzt, nachdem die Auktionen stehen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass ebay bei fast allen Angeboten gegen meinen Willen reingeschrieben hat, dass ich den Artikel zurücknehme. Das mache ich natürlich nicht, schließlich bin ich Privatmann, die Leute sollen sich vorher überlegen, was sie kaufen wollen.
Eher zufällig ist mir das aufgefallen, und glücklicherweise sind auf den meisten Auktionen noch keine Gebote, so dass ich die Rücknahmebedingung noch entfernen konnte. Bei allen anderen habe ich die Artikelbeschreibung ergänzt, die aktuell Höchstbietenden angeschrieben und ihnen den Sachverhalt mitgeteilt. Eine Heidenarbeit, und so überflüssig wie ein Kropf.
Normalerweise gehört der Text Keine Rücknahme - dies ist ein Privatverkauf zu meinen Standard-Einstellungen, genau wie z.B. auch "Käufer mit -1 und weniger Bewertungspunkten ausschließen" oder "Käufer aus Ländern, in die ich keine Ware verschicke, ausschließen". Deswegen gucke ich da nicht bei jeder Auktion so genau hin, und bis jetzt hat ebay noch nie eigenmächtig andere Defaultwerte gesetzt.
Was soll dieser Dreck? Wenn private Verkäufer zukünftig gar nicht mehr erwünscht sind, soll ebay mir das sagen, dann muss ich den Account eben dichtmachen und die Sachen auf den Müll schmeißen (was mit Blick auf den enormen Arbeitsaufwand und die ganze Umständlichkeit der Abwicklung eh das Ökonomischste wäre).
Kopfschüttelnd
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Vielleicht denke ich gerade etwas zu simpel - aber wäre es nicht das Einfachste gewesen, das Teil einfach innerhalb der 14-Tage-Frist als "Geschmacksretour" zurückzusenden? Ist zwar eigentlich ein anderer Sachverhalt, aber im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus.
Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von Gerhard38 nur anschließen.
Was anderes... ist es in der Schweiz offiziell erlaubt, nach eigenem Gutdünken Leute als Betrüger hinzustellen, auch wenn es kein diesbezügliches Urteil gibt?
CU
Olaf