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WARNUNG: Riesen-Sauerei von ebay :-(

Olaf19 / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Um die allgemeine Kauflust in der Adventszeit zu nutzen, habe ich bei ebay ein gutes Dutzend alte Sachen eingestellt, von denen ich mich gern trennen möchte.

Jetzt, nachdem die Auktionen stehen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass ebay bei fast allen Angeboten gegen meinen Willen reingeschrieben hat, dass ich den Artikel zurücknehme. Das mache ich natürlich nicht, schließlich bin ich Privatmann, die Leute sollen sich vorher überlegen, was sie kaufen wollen.

Eher zufällig ist mir das aufgefallen, und glücklicherweise sind auf den meisten Auktionen noch keine Gebote, so dass ich die Rücknahmebedingung noch entfernen konnte. Bei allen anderen habe ich die Artikelbeschreibung ergänzt, die aktuell Höchstbietenden angeschrieben und ihnen den Sachverhalt mitgeteilt. Eine Heidenarbeit, und so überflüssig wie ein Kropf.

Normalerweise gehört der Text Keine Rücknahme - dies ist ein Privatverkauf zu meinen Standard-Einstellungen, genau wie z.B. auch "Käufer mit -1 und weniger Bewertungspunkten ausschließen" oder "Käufer aus Ländern, in die ich keine Ware verschicke, ausschließen". Deswegen gucke ich da nicht bei jeder Auktion so genau hin, und bis jetzt hat ebay noch nie eigenmächtig andere Defaultwerte gesetzt.

Was soll dieser Dreck? Wenn private Verkäufer zukünftig gar nicht mehr erwünscht sind, soll ebay mir das sagen, dann muss ich den Account eben dichtmachen und die Sachen auf den Müll schmeißen (was mit Blick auf den enormen Arbeitsaufwand und die ganze Umständlichkeit der Abwicklung eh das Ökonomischste wäre).

Kopfschüttelnd
Olaf

Olaf19 gelöscht_265507 „Die Frage ist nun, was rechtlich am Ende Bestand hat. Ich ...“
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Ich hoffe nicht, dass Du mit dem albernen EU-Recht argumentierst.

Ein paar klarstellende Worte zum Thema aus dem Jahr 2008: http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2008/gewaehrleistung-bei-ebay-ausschliessen-doch-ueberfluessig-538470474.html - heute immer noch gültig. Wobei der Sinn des Threads damals darin bestand, dem angestrengten Formulierungswettstreit ein Ende zu setzen, nicht ihn noch zu befeuern, was dann doch geschehen ist...

@moinmoin1
Das war es dann aber auch. Untenstehende Bedingungen habe ich in meinen Auktionen nicht finden können.

Die kannst du auch nicht finden. Du musst die Rücknahmebedingungen formulieren, während du die Auktion einstellst. Später ist das nur noch möglich, wenn noch keine Gebote vorliegen. Hat bereits jemand geboten, können die Rücknahmebedingungen nicht mehr geändert werden, ebenso wenig wie die Rücknahme dann noch ausgeschlossen werden kann - was ich auf reichlich unelegante Weise versucht habe zu umgehen, indem ich eine Nicht-Rücknahmeklausel nachträglich in die Artikelbeschreibung eingebaut habe.

Ist aber nicht ganz sauber, denn wenn man die Auktion aufruft, steht oben rechts neben dem Bild: "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben" - dass dann keine Bedingungen mehr folgen, ist ein schwacher Trost für den Verkäufer.

CU
Olaf