Hallo zusammen!
Um die allgemeine Kauflust in der Adventszeit zu nutzen, habe ich bei ebay ein gutes Dutzend alte Sachen eingestellt, von denen ich mich gern trennen möchte.
Jetzt, nachdem die Auktionen stehen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass ebay bei fast allen Angeboten gegen meinen Willen reingeschrieben hat, dass ich den Artikel zurücknehme. Das mache ich natürlich nicht, schließlich bin ich Privatmann, die Leute sollen sich vorher überlegen, was sie kaufen wollen.
Eher zufällig ist mir das aufgefallen, und glücklicherweise sind auf den meisten Auktionen noch keine Gebote, so dass ich die Rücknahmebedingung noch entfernen konnte. Bei allen anderen habe ich die Artikelbeschreibung ergänzt, die aktuell Höchstbietenden angeschrieben und ihnen den Sachverhalt mitgeteilt. Eine Heidenarbeit, und so überflüssig wie ein Kropf.
Normalerweise gehört der Text Keine Rücknahme - dies ist ein Privatverkauf zu meinen Standard-Einstellungen, genau wie z.B. auch "Käufer mit -1 und weniger Bewertungspunkten ausschließen" oder "Käufer aus Ländern, in die ich keine Ware verschicke, ausschließen". Deswegen gucke ich da nicht bei jeder Auktion so genau hin, und bis jetzt hat ebay noch nie eigenmächtig andere Defaultwerte gesetzt.
Was soll dieser Dreck? Wenn private Verkäufer zukünftig gar nicht mehr erwünscht sind, soll ebay mir das sagen, dann muss ich den Account eben dichtmachen und die Sachen auf den Müll schmeißen (was mit Blick auf den enormen Arbeitsaufwand und die ganze Umständlichkeit der Abwicklung eh das Ökonomischste wäre).
Kopfschüttelnd
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Somit ist dies für mich ein eindeutiger Beweis, dass Ebay selber Betrügt wie auch Betrüger unterstützt!Darum geht es nicht: Betrüger (aktiv) zu unterstützen (dolus directus).
Es geht um die Rettung der eigenen Provisionen.
Da nehmen sie gern alles in Kauf (dolus eventualis).
Hauptsache: Die Provision ist und bleibt im Sack.
Man kann ebay aber auch in die Zange nehmen und z.B. mit einer Klage bedrohen, man werde für unzumutbaren Aufwand und dadurch eingetretenen Verlust an "Lebenszeit" eine Feststellungsklage einreichen dahingehend, dass dadurch ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen erlittenen Ärgers begründet wird.
Klingt abenteuerlich und absolut abstrus.
Doch ein Freund von mir (exzellenter und in der Fachliteratur bekannter und gerühmter Jurist) hat ebay das mal angedroht und dadurch aus der Fassung gebracht.
Um Unwägbares nicht zu riskieren, sind sie dann eingeknickt. Vorher hatten sie sich stocksteif stur gestellt.
ebay zeigt das arrogante Gehabe erfolgreicher Monopolisten und versteckt sich wie z.B. auch Amazon in einem abenteuerlichen Gestrüpp, das der "normale Sterbliche" nicht zu durchdringen vermag.
Der "unnormale Spezialist" jedoch findet heraus, wo die maßgblichen Leute sitzen, welche Postanschriften, Telefonnummern, Faxnummern und Email-Adressen sie haben und zapft den direkten Draht an.
Dann sieht alles ganz anders aus:
Dann kann ganz schnell "von oben nach unten" eine Weisung ergehen, zumindest auf "Kulanz" umzuschalten und ("ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen") nachzugeben.
Was die Dialoge beim Einstellen von Artikeln angeht:
Da sind Technokraten am Werk, die ihre Abstrusitäten selbst kaum noch durchschauen und durchaus aufgeweckt werden können, indem auch sie plötzlich "von oben" was aufs Dach bekommen.
Von mir hat ebay eine durch Gerichtsvollzieher zugestellte schriftliche Erklärung vorliegen, dass ich grundsätzlich nur als Privatperson anbiete und nicht zurücknehme, und zwar ungeachtet etwa anderslautender Angaben im veröffentlichten Angebot, die "möglicherweise" durch verwirrende oder kaum durchschaubare erschwerende Dialoge bei der Einstellung von Angeboten zustande kommen.
Und dass ebay dafür einzustehen hat.
Trotz Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (kann jede Privatperson bewirken!) und zu unterstellendem Einverständnis bei fehlendem Widerspruch innerhalb bestimmter Frist hat ebay bis heute darauf nicht reagiert.
Außerdem stelle ich entsprechende Floskeln bei jedem meiner (seltenen) Angebote mit in den Angebotstext.
Das dazu. - Ansonsten kann ebay mich mal...
Sie - ebay - sind nicht das Gesetz! - Und wer bei ebay einfach drauflos träumt und seine Kinder erst in den Brunnen fallen lässt (das sind notgedrungen wohl die allermeisten), muss damit leben.