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News: Im Namen der Rundfunkanstalten

ARD/ZDF: Massenklage in Hannover vor Gericht gescheitert

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles
Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann ist mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag erneut gescheitet. (Foto: Rossmann)

Mit enormem Andrang wurde am Mittwoch in der Eingangshalle des Verwaltungsgerichts Hannover eine erneute Massenklage gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgewickelt.

Neben mehreren Privatleuten und Unternehmen zählte zu den Klägern auch wieder Drogerie-König Dirk Roßmann, der bereits seit Anfang 2013 gegen den "Service" klagt und zuletzt damit beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist.

Heute haben die Hannover Richter erwartungsgemäß ihr Urteil gefällt. Dem Trend der bisherigen Urteile folgend, wurde die Klage abgewiesen, erneut mit der grundsätzlichen Begründung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Richter machten kein Geheimnis daraus, dass sie den Urteilen der Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz folgten. Also die üblichen Begründungen: es ist keine Steuer, die Bereitstellung der Möglichkeit des Empfangs reicht zum Kassieren aus und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist es auch nicht.

Der Sache wurde allerdings eine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und die Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Urteilsbegründung gibt es hier.

Michael Nickles meint:

Tonne auf, Urteil rein, fertig. Dieses erneute Schandurteil ist es eigentlich gar nicht wert, wahrgenommen, kommentiert und diskutiert zu werden.

Auf meine hellseherischen Fähigkeiten ist auf jeden Fall Verlass. Wie bereits im Kommentar zur vorangegangenen News hat es also erneut ein Schandurteil gegeben. Es wurde kein Urteil im Namen des Volkes, sondern erneut eins im Namen der Rundfunkanstalten gefällt.

Für alle die Widerstand gegen den Service-Nepp leisten und sich weigern für etwas zu zahlen, dass sie nicht haben wollen gilt auch nach diesem Urteil: jetzt erst recht!

Wie bereits kommentiert sind alle diese aktuellen Urteile noch "Kindergarten" und völlig bedeutungslos. Interessant wird es erst, wenn weitergeklagt wird, die Sache vor das Bundesverfasssungsgericht und die weiteren Instanzen geht.

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gelöscht_137978 Michael Nickles „Dir ist schon klar, dass News-Beiträge auf Nickles.de ...“
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für die Bezeichnungen "Massenklage" und "Sammelklage" gibt es keinen eindeutige definierten Unterschied.

Selbstverständlich gibt es den.

100000 Klagen an einem Gericht wegen einer Sache, jeweils einzeln vertreten ist eine Massenklage.

100000 Mandanten, die sich von einem Anwalt oder einer Gruppe von Anwälten in einer (gleichartigen Sache) vertreten lassen, ist eine Sammelklage.

Restliche Kommentare spare ich mir hier......

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