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News: Im Namen der Rundfunkanstalten

ARD/ZDF: Massenklage in Hannover vor Gericht gescheitert

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles
Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann ist mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag erneut gescheitet. (Foto: Rossmann)

Mit enormem Andrang wurde am Mittwoch in der Eingangshalle des Verwaltungsgerichts Hannover eine erneute Massenklage gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgewickelt.

Neben mehreren Privatleuten und Unternehmen zählte zu den Klägern auch wieder Drogerie-König Dirk Roßmann, der bereits seit Anfang 2013 gegen den "Service" klagt und zuletzt damit beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist.

Heute haben die Hannover Richter erwartungsgemäß ihr Urteil gefällt. Dem Trend der bisherigen Urteile folgend, wurde die Klage abgewiesen, erneut mit der grundsätzlichen Begründung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Richter machten kein Geheimnis daraus, dass sie den Urteilen der Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz folgten. Also die üblichen Begründungen: es ist keine Steuer, die Bereitstellung der Möglichkeit des Empfangs reicht zum Kassieren aus und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist es auch nicht.

Der Sache wurde allerdings eine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und die Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Urteilsbegründung gibt es hier.

Michael Nickles meint:

Tonne auf, Urteil rein, fertig. Dieses erneute Schandurteil ist es eigentlich gar nicht wert, wahrgenommen, kommentiert und diskutiert zu werden.

Auf meine hellseherischen Fähigkeiten ist auf jeden Fall Verlass. Wie bereits im Kommentar zur vorangegangenen News hat es also erneut ein Schandurteil gegeben. Es wurde kein Urteil im Namen des Volkes, sondern erneut eins im Namen der Rundfunkanstalten gefällt.

Für alle die Widerstand gegen den Service-Nepp leisten und sich weigern für etwas zu zahlen, dass sie nicht haben wollen gilt auch nach diesem Urteil: jetzt erst recht!

Wie bereits kommentiert sind alle diese aktuellen Urteile noch "Kindergarten" und völlig bedeutungslos. Interessant wird es erst, wenn weitergeklagt wird, die Sache vor das Bundesverfasssungsgericht und die weiteren Instanzen geht.

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Olaf19 Michael Nickles „Hi Olaf, Eröterungen sind da völlig sinnlos. Was fast ...“
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Es ist ein Test. Ein Test um den Verblödungsgrad der Bevölkerung zu ermitteln, rauszukriegen, wie viel sich noch absaugen lässt. Wenn sie mit der GEZ 2.0 durchkommen, dann kommt als nächstes die Steuer für WC-Benutzung.

Das finde ich jetzt aber ziemlich weit hergeholt. Dann hätte man in den letzten 50 Jahren auch alle möglichen anderen missliebigen gesetzlichen Regelungen als "Testfall für weitere Scheußlichkeiten" interpretieren können, von der Abwrackprämie über den NATO-Doppelbeschluss bis hin zur Einführung der Pflegeversicherung.

Das neue Gesetz ist ja nicht nur schlecht. Es vereinfacht vieles, die Erbsenzählerei mit den vorhandenen oder nicht vorhandenen Rundfunkgeräten, gleichviel ob "neuartig" (*hüstel*) oder traditionell entfällt ersatzlos, eine Schnüffelei durch "Gebührenbeauftragte" ist nicht mehr nötig.

Der Nachteil ist auch klar: es gibt keine Einzelfallgerechtigkeit mehr, so wie noch bis 2006, als es den Schwachsinn mit den "neuartigen" Rundfunkgeräten noch nicht gab, ergo nur diejenigen zahlen mussten, die auch Rundfunkteilnehmer waren. Stattdessen werden alle Bürger respektive Haushalte über denselben Kamm geschoren, Abstinenzler wie wir beide haben da die Arschkarte gezogen. Klar ist das ärgerlich für uns, aber das ist bei Gesetzen oft so, dass es Gewinner und Verlierer gibt.

Es ist ja auch nicht so, dass die Neuregelung der Rundfunkgebühren den Sendern mächtig Kohle in die Kassen spült. Im Gegenteil, das beläuft sich bestenfalls auf "plus-minus-null".

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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