Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge

News: Im Namen der Rundfunkanstalten

ARD/ZDF: Massenklage in Hannover vor Gericht gescheitert

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles
Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann ist mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag erneut gescheitet. (Foto: Rossmann)

Mit enormem Andrang wurde am Mittwoch in der Eingangshalle des Verwaltungsgerichts Hannover eine erneute Massenklage gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgewickelt.

Neben mehreren Privatleuten und Unternehmen zählte zu den Klägern auch wieder Drogerie-König Dirk Roßmann, der bereits seit Anfang 2013 gegen den "Service" klagt und zuletzt damit beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist.

Heute haben die Hannover Richter erwartungsgemäß ihr Urteil gefällt. Dem Trend der bisherigen Urteile folgend, wurde die Klage abgewiesen, erneut mit der grundsätzlichen Begründung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Richter machten kein Geheimnis daraus, dass sie den Urteilen der Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz folgten. Also die üblichen Begründungen: es ist keine Steuer, die Bereitstellung der Möglichkeit des Empfangs reicht zum Kassieren aus und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist es auch nicht.

Der Sache wurde allerdings eine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und die Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Urteilsbegründung gibt es hier.

Michael Nickles meint:

Tonne auf, Urteil rein, fertig. Dieses erneute Schandurteil ist es eigentlich gar nicht wert, wahrgenommen, kommentiert und diskutiert zu werden.

Auf meine hellseherischen Fähigkeiten ist auf jeden Fall Verlass. Wie bereits im Kommentar zur vorangegangenen News hat es also erneut ein Schandurteil gegeben. Es wurde kein Urteil im Namen des Volkes, sondern erneut eins im Namen der Rundfunkanstalten gefällt.

Für alle die Widerstand gegen den Service-Nepp leisten und sich weigern für etwas zu zahlen, dass sie nicht haben wollen gilt auch nach diesem Urteil: jetzt erst recht!

Wie bereits kommentiert sind alle diese aktuellen Urteile noch "Kindergarten" und völlig bedeutungslos. Interessant wird es erst, wenn weitergeklagt wird, die Sache vor das Bundesverfasssungsgericht und die weiteren Instanzen geht.

bei Antwort benachrichtigen
hanbi ritrei „Hallo, nach meiner Meinung wird auch beim ...“
Optionen

Ich bin durchaus der Meinung, dass öffentlich-rechtliche Sender erforderlich sind. Doch was hier passiert ist eine ungewollte massenmaschinerie, die sich wirtschaftlich verselbständigt hat und nicht anders einordnen läßt als jedes andere privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen jedoch mit der politischen Freiheit, dass Geld massenweise zum Fenster rauszuwerfen, so wie es unsere Politiker ebenfalls tun, und mit der Freiheit, dieses Geld vom Bürger per Zwangsgesetz zu erhalten. Auch wenn es gesellschaftsrechtlich durchaus zu begründen ist, ein oder zwei öffentliche Sender zu haben, so ist es nicht notwendig noch mehrere Sender haben zu müssen und diese ebenfalls per Zwangsgesetz vom Bürger finanzieren zu lassen. Die Urteile die hierzu ergangen sind, sind zu kurzsichtig und eher "politischer Justiz" zuzuordnen. Schaut am sich den Inhalt der Gesamtheit der dem ZDF und ARD mal genauer an, so kommt man schnell zu dem Ergebnis, das auf diesen Kanälen die gleichen Gesellschatlich relevanten Informationen gebracht werden, darüber hinaus kulturell abwechselnd in den einzelnen Sendern ständig Wiederholungen stattfinden und darüber hinaus informativ und kulturell wertvolles kaum gebracht wird.

Ferner sollte oder muß sich das öffentliche Fernsehen bzw. der Rundfunk auch dringend mal Gedanken über die Gagen der Moderatoren machen. Dies ist nun mal wirklich eine Abzocke.

Dies aber verteuert die Gebühren unrechtsmäßig. Hierüber sollte sich das Verfassungsgericht, wenn es so weit ist, Gedanken machen. Es kann nicht verfassungsgemäß sein, dass der Bürger eine Massenmedienindustrie praktisch per Gesetz

diese vollumfänglich finanziert. Dies würde auch dem rechtlichen Grund für öffentlich-rechtliche Sender und der damit verbundenen Informationsnotwendigkeit der Gesellschaft

widersprechen. Ich habe großes Vertrauen zur Verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und  gehe davon aus , dass sich diese Richter etwas mehr Gedanken über eine deratige Massenindustrie und deren Notwendigkeit sowie der damit gesellschaftlich nicht begründbaren  hohen Kosten = Gebühren machen werden, letztendlich möge sich ggf. auch der EuGh sich mal kritisch damit auseinander setzen.

 

 

bei Antwort benachrichtigen