Mit enormem Andrang wurde am Mittwoch in der Eingangshalle des Verwaltungsgerichts Hannover eine erneute Massenklage gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgewickelt.
Neben mehreren Privatleuten und Unternehmen zählte zu den Klägern auch wieder Drogerie-König Dirk Roßmann, der bereits seit Anfang 2013 gegen den "Service" klagt und zuletzt damit beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist.
Heute haben die Hannover Richter erwartungsgemäß ihr Urteil gefällt. Dem Trend der bisherigen Urteile folgend, wurde die Klage abgewiesen, erneut mit der grundsätzlichen Begründung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Die Richter machten kein Geheimnis daraus, dass sie den Urteilen der Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz folgten. Also die üblichen Begründungen: es ist keine Steuer, die Bereitstellung der Möglichkeit des Empfangs reicht zum Kassieren aus und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist es auch nicht.
Der Sache wurde allerdings eine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und die Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Urteilsbegründung gibt es hier.
Tonne auf, Urteil rein, fertig. Dieses erneute Schandurteil ist es eigentlich gar nicht wert, wahrgenommen, kommentiert und diskutiert zu werden.
Auf meine hellseherischen Fähigkeiten ist auf jeden Fall Verlass. Wie bereits im Kommentar zur vorangegangenen News hat es also erneut ein Schandurteil gegeben. Es wurde kein Urteil im Namen des Volkes, sondern erneut eins im Namen der Rundfunkanstalten gefällt.
Für alle die Widerstand gegen den Service-Nepp leisten und sich weigern für etwas zu zahlen, dass sie nicht haben wollen gilt auch nach diesem Urteil: jetzt erst recht!
Wie bereits kommentiert sind alle diese aktuellen Urteile noch "Kindergarten" und völlig bedeutungslos. Interessant wird es erst, wenn weitergeklagt wird, die Sache vor das Bundesverfasssungsgericht und die weiteren Instanzen geht.