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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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schuerhaken cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Gerhard Wisnewski referiert zum großen Teil richtig, interpretiert in das Gutachten aber weitgehend auch Schlüsse hinein, die absolut unzutreffend und nicht haltbar sind. 
Lasst Euch nicht blenden!

Und diese Frist bis zum 31.12.2014 gibt es nicht. 
Man kann nicht einfach zurückfordern ohne ein vorheriges und entsprechend zielgerichtetes Verfahren und dabei eine Frist (etwa wegen Verjährung) zu beachten haben.

Natürlich kann man mit entsprechender guter Begründung jederzeit zurückfordern, dann aber ohne Bindung an eine Frist. Das dürfte schwerlich von Erfolg gekrönt sein, ohne dass anderweitig festgestellt ist, dass die Forderung des Zahlungsempfängers unberechtigt war. 

Trotzdem: 
Mache das; kurz und bündig. Fordere zurück mit der Begründung, dass Dir die Zahlung der Rundfunkgebühr unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Androhung von Zwangsmitteln abgenötigt wurde (doch ohne dieses weiter zu begründen!!!)
Tue das per Einschreiben mit Rückschein und lehne Dich zurück. 

Vielleicht wird dieses Schreiben eines Tages für Dich zu einer Aktie, die Dividende abwirft. 

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