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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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schuerhaken mawe2 „Doch, man kann. Es geht um unrechtmäßig zuviel bezahlte ...“
Optionen

Den Schwachsinn der Anfrage im Topic kann Dein Magersinn nicht lindern. 
Dein Link bezieht sich auf Fälle, die mit diesem Topic nichts zu tun haben. 
Von "irrtümlich" war beim Themenstarter auch nicht die Rede. 
Er hat auch nicht dargelegt, dass und ob er effektiv "zu viel" gezahlt hat. 
Er will nur "vorsorglich" zurückfordern, möglicherweise sogar unbegründet. 

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