Gewinne sind prinzipiell das, was nach Abzug von sämtlichen Kosten (inkl. der Steuern) einem Unternerhmen in der Tasche übrig bleibt.
Bei mir ist der Gewinn Besteuerungsgrundlage, kann also nur vor Steuerabzug (und nicht danach) betrachtet werden. Ich gehe mal davon aus, dass das bei großen Unternehmen ähnlich ist.
Aber offensichtlich ist der Begriff "Gewinn" gar nicht eindeutig definiert, was natürlich eine Diskussion darüber quasi unmöglich macht.
Analog zum Nettolohn, der dem Arbeiter/Angestellten zur Verfügung steht.
Da würde ich eher keine Analogien herstellen wollen, da der Nettolohn ja nur eine vorläufige Größe darstellt. Erst nach Abschluss des Kalenderjahres und nach der erfolgten steuerlichen Veranlagung wird sich entscheiden, ob der Nettolohn tatsächlich voll zur Verfügung steht oder ob noch Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen zu berücksichtigen sind.
Insofern ist das beim Nettolohn ähnlich wie bei der Miete und den Betriebskosten: Wie hoch die Betriebskosten letztlich sind, lässt sich nicht aus der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung ablesen sondern erst aus der Betriebskostenabrechnung nach Jahresende.
Der Gewinn kann sowieso erst nach Ende des Jahres berechnet werden.
Gruß, mawe2