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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Sovebämse Nachtrag zu: „Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage“
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Ich weiss, wo ich wohne und schreibe diese Frage in einem deutschen Forum, weil es bei meiner Frage - natürlich - auch um deutsche Shops geht, genauer um Amazon. Also Alpha, beruhige dich.

Und wie du immer vorwirfst, diese und jene Personen könnten nicht mal mehr lesen: Du anscheinend auch nicht, denn meine Frage bezog sich auf "nach der Lieferung". Alles, was du kopiert hast aus dem Netz, weiss ich schon lange und bezieht sich auf "vor der Lieferung".

Hingegen hast du noch schlechter recherchiert als ich und behauptest hier leider etwas, was tatsächlich nicht stimmt. In mehreren Fällen wurden Kunden sogar vom Gericht dazu verdonnert, bereits gelieferte Waren zu retournieren, da bei mehr oder weniger offensichtlichen Preisfehlern, ein Shop auch nach Lieferung diesen Vertrag anfechten kann.

Meine Frage bezog sich nur darauf, wie lange sich ein Händler Zeit lassen kann, den Vertrag anzufechten, denn das Gesetz besagt, dass direkt nach Bekanntwerden des Irrtums der Vertrag angefochten werden muss. Gemäss einem Gerichtsurteil kann das "sofort" aber auch 2 Wochen sein. Die Frage, wie lange das "Bekanntwerden" dauern kann, wird nirgendwo geklärt und genau das nimmt mich Wunder. Wenn der Händler halt erst nach 3 Monaten merkt, dass es ein Preisirrtum war, könnte er den Vertrag auch dann noch anfechten. In dieser Zeit könnte der Artikel durch Gebrauch allerdings bereits beschädigt sein oder der Käufer hat das Teil entsorgt, weiterverkauft, verschenkt oder Ersatzteile daraus für einen anderen Zweck verwendet.

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Lesen bildet! Alpha13