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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
Sovebämse Andreas42 „Hi! Da wäre jetzt ein konkreter Link nützlich, um das bewerten zu können. Meine Erfahrung ist aber schon einige Jahre ...“
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Hallo

Tatsächlich finde ich das nicht mehr oder habe es auch vielleicht gar nie so gesehen. Es gab nur den Fall, dass Amazon die Bestellung bestätigt aber dann die Lieferung verweigert hat, worauf jemand geklagt hat und nicht Recht bekam.

Allerdings: Möglich wäre es und dies, so wie ich jetzt rausgefunden habe, sogar 10 Jahre lang. Dies ist die Frist, in der ein Irrtum BEMERKT werden mus. Ab da hat der Verkäufer unverzüglich zu handeln (maximal 2 Wochen). Tatsächlich ist es auch so, dass der Käufer, falls er den Artikel weiterverkauft hat oder dieser defekt ist, den Betrag in Geldform zurückerstatten muss.

Ganz ehrlich, ich finde diese Rechtsprechung eine absolute Frechheit, auch wenn es wohl so gut wie nie zu einer solchen Situation kommt, da der Aufwand zu gross ist oder der Verkäufer den Irrtum sowieso nie bemerkt oder nach 5 Jahren kein Interesse mehr hat, dem nachzugehen. Es kann doch nicht sein, dass ich etwas kaufe und dann jahrelang im Ungewissen bin, ob ich irgendwann für diesen Artikel noch Unsummen an den Verkäufer zurückerstatten muss, weil ich ihn nicht mehr zurückgeben kann. Es wird erwartet, dass ich den UVP vor jedem Kauf überprüfe und möglichst auch noch beim Händler per Mail nochmal nachfrage, ob denn der günstige Preis tatsächlich korrekt sei. Das ist für mich Kundenverarsche.

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