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Falscher Preis im Onlineshop - kleine Frage

Sovebämse / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Es ist ja so, dass ein Verkäufer einen Kaufvertrag wegen eines Preisirrtums, den er begründen kann, auch nach Lieferung eines Artikels noch anfechten kann. Gemäss Gesetz muss dies sofort nach Bekanntwerden des Irrtums passieren, gemäss Gerichtsurteil spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden.

Dazu eine "blöde" Frage: Das Bekanntwerden des Irrtums ist, soweit ich mich etwas im Netz durchgelesen habe, nirgendwo zeitlich festgelegt, somit könnte diese innert Stunden aber auch innert Monaten passieren. Das würde ja bedeuten, dass der Käufer den Artikel nie benutzen darf, denn er müsste ihn ja zu jeder Zeit im Prinzip auch komplett und unbenutzt wieder zurücksenden können. Wenn man etwas kauft, kann man ja aber als Käufer z. B. den Artikel zwischenzeitlich verkaufen, entsorgen, verschenken etc. Dieses Gesetz finde ich deshalb irgendwie eigenartig. Somit könnte man ein gekauftes Produkt nie nutzen, da der Verkäufer ja auch Wochen oder Monate nach dem Kauf den Vertrag anfechten könnte.

Kann da jemand Licht in die Sache bringen, der sich rechtlich auskennt?

Gruss und Dank
Thoma

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Lesen bildet! Alpha13
Sovebämse gelöscht_323936 „Wenn das Gerät wie üblich benutzt wird, dann sollte das kein Problem sein. Ich möchte da nicht spekulieren was alles im ...“
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Hallo Anne

Ja, das mit den 10 Jahren scheint zu stimmen, so lange müsste man dem Verkäufer das Gerät zurückgeben oder den echten Preis erstatten. Habe ich gerade auch herausgefunden. Finde ich eine absolute Frechheit.

Anscheinend genügt aber möglicherweise die Preisänderung bei Amazon nicht unbedingt, um den Irrtum zu erkennen, denn das geschah wahrscheinlich automatisch.

Na dann, ich gehe das Risiko einfach mal ein.

Gruss
Thomas

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