Hallo zusammen.
Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:
http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html
Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Meiner Meinung nach sollten 0190er-Nummern für DFÜ-Zwecke generell gesperrt werden. Mir fällt beim Besten Willen keinen Beispiel ein, wo ein entsprechender Nutzen gerechtfertigt wäre. Und im Telefonbereich sollten solche Nummern auch nur bei berechtigtem Nutzen vergeben werden, z.B. für technische Service-Hotlines o.ä. Dann hätten sich die ganzen Probleme in Nullkommanix erledigt!