Hallo zusammen.
Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:
http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html
Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nein, das mit der nicht gegebenen Richtungswirkung war mir schon klar - aber ich finde es ermutigend, daß überhaupt solche Urteile gefällt werden. Wenn man die Gründe sieht, die zu dieser Entscheidung geführt haben, stehen die Chancen nicht schlecht, daß auch andere OLGs so entscheiden. Wenn die RegTP die Weisung ausgegeben hat, daß die Verbindung nach einer Stunde getrennt werden muß, ist das eine ganz klare Sache. Nur den Dialer-Opfern ist damit nicht gedient - da müßte die RegTP nachlegen.
CU
Olaf