Hallo zusammen.
Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:
http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html
Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das gilt nur für die sog. "frei tarifierbaren" 0190er-Nummern (siehe Dialer). Aber die ruft ja eh keiner freiwillig an.
Gegen das Urteil ließe sich natürlich einwenden, daß es die eigene Schusseligkeit des Anschlußinhabers ist, wenn so etwas passiert. Und es gibt einige Beispiele dafür, daß kleine Ursachen große Wirkungen haben, ohne daß ein ordentliches Gericht daran etwas ändern könnte - etwa wenn ich vergesse, meine Herdplatte auszuschalten und damit einen Brand verursache.
Aber hier liegen die Dinge etwas anders - die RegTP hat eine Weisung ausgegeben, und das Gericht hat sich daran orientiert - das finde ich richtig. Denn wenn ich eine Service-Hotline anrufe, zahle ich den hohen Telefontarif ja nicht deswegen, weil die Leitung aus technischen Gründen so teuer ist, sondern um die Arbeit des Support-Mitarbeiters zu entlohnen. Wenn aber ein Gespräch gar nicht mehr stattfindet sondern nur die Leitung nicht sauber getrennt ist, macht es keinen Sinn mehr, noch diese hohen Gebühren zu zahlen. Dagegen sollte auch der Anbieter der 0190er-Nummer nichts einzuwenden haben.
CU
Olaf