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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Nachtrag zu: „falsch beraten, reingefallen ?“
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Oje oje! Ziemlich fehlerhaft Deine Aussage.
Richtig ist: nach dem Fernabsatzgesetz hast Du ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware, das Du ohne Begründung in Anspruch nehmen kannst. Sollte Dich der Händler nicht explizit auf dieses Rückgaberecht hingewiesen haben, beträgt es ganze 4 Monate. Bis zu einem Warenwert (Kaufpreis) von 40 Euro kann der Händler dem Käufer die Rücksendekosten auferlegen. Bei einem höhreren Betrag muß(!) der Händler die Kosten übernehmen.

Siehe auch www.fernabsatzgesetz.de