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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

jbreak Liebling Kreuzberg (Anonym) „Mein Tip: Einschreiben/Rückschein an Verkaufsbüro Inhalt: Mahnung mit...“
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Hallo Liebling Kreuzberg

Danke vielmals fuer die Information.
Wie müsste ich eine solche Klage einreichen, wenn ich in der Schweiz wohne? Das sieht von hier aus schwierig aus.

Ich habe eine andere Lösung probiert und sie scheint zu funktionieren: Ich sandte der alternate service hotline eine email, in der ich schrieb, dass mir jetzt leider nichts mehr übrig bleibe, als die Firma meinen Erfahrungen entsprechen weiterzuempfehlen. In die email schrieb ich die URL dieses Forums und bat sie meinen öffentlichen Hilfeschrei zu lesen.
Nachem ich drei Monate lang vergeblich auf Antwort gewartet hatte, kam jetzt eine Antwort innerhalb von genau 14 Minuten. Der Verrechnungsscheck sei geschrieben und bei der Prüfung liegengeblieben. Er gehe sofort auf die Post.

Ja, ich wollte vom Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz gebrauch machen.

Gruss und Danke Juerg