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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „also ich frage mich ernsthaft, was dieses posting soll. wer kann dich den im...“
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Die Ausführungen desjenigen, der vor mir seine Stellungnahme abgegeben
hat, lassen den Schluß zu, daß er nicht tagtäglich mit falsch berate-
nen Kunden in näheren Kontakt geraten ist. Als Beispiel sei auf das
werbewirksame Auftreten eines gewissen Herrn Manfred Krug im Fern-
sehen hingewiesen, der heftig die Werbetrommel für die gute T-Aktie
gerührt hat und die jetzt kräftig in den Keller gefahren ist. Nach
Deiner Lesart sind dann alle T-Aktien-Käufer wohl "Döddel" ?
Wozu gibt es dann so viele Gerichtsverfahren vor unseren Gerichten, in denen jemand um sein Recht kämpft, gegen das "Hereingelegtworden-
sein" alles rückabzuwickeln.
Wahrscheinlich waren die Vertragspartner des Immobilienkönigs Schneider ("Zeil-Galerie" in Frankfurt am Main), immerhin die
Deutsche Bank AG auch "Döddel" ?!
Merke: Opfer einer Täuschung oder eines Betrugs kann jeder (leider
allzuleicht) werden.