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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „Ich meinte natürlich, der Käufer darf das Teil nicht beschädigt zurücksenden...“
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Hallo, Crossie;
mir geht es nicht darum, Dich zu maßregeln; auch braucht niemand ständig mit dem Gesetz unter dem Arm herumzurennen. Mir geht es nur
darum, daß bitte, bitte, keiner, der sich in der Juristerei nicht
auskennt, es unterlassen möge, juristische Fragestellungen in wohlmeinender Absicht zu beantworten. Das geht meistens schief und
schadet mehr als daß es nützt. Deine eigene Darstellung, wonach ein
Käufer "das Teil nicht beschädigt zurücksenden darf" ist schlicht
falsch. Ein Blick in das Gesetz - hier: § 350 BGB - belehrt uns alle
eines besseren. Bei zufälligem Untergang der Kaufsache trägt der Ver-
käufer das Risiko des Untergangs der Kaufsache !