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GEZ-Gebühren: ab 2005 auch für Rundfunk-NICHT-Teilnehmer

Olaf19 / 69 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm

Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?

Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?

Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?

Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.

Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?

CU
Olaf

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Prost, Administrator :-) Olaf19
515515 Olaf19 „GEZ-Gebühren: ab 2005 auch für Rundfunk-NICHT-Teilnehmer“
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Hallo
Muss ich auch meinen Senf dazu geben. Ich erbringe irgendeine vom betroffenen nicht gewollte Leistung, egal ob er die Leistung nutzt oder nicht und sage ihm dann was er zu bezahlen hat und bekomme „Recht“ vor Gericht. Oder habe ich wieder mal was falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
René

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