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GEZ-Gebühren: ab 2005 auch für Rundfunk-NICHT-Teilnehmer

Olaf19 / 69 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm

Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?

Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?

Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?

Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.

Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?

CU
Olaf

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Prost, Administrator :-) Olaf19
Olaf19 Sesselpuppser „Ich weiß nicht mehr wer es war, und wo ich das hier gelesen habe, aber einer...“
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AFAIK ist eine Verschlüsselung rechtlich nicht zulässig - ÖR Programme müssen frei empfangbar sein. Im Klartext: Der Staat nimmt lieber in Kauf dass Leute "schwarz hören und sehen", als dass diesem Treiben mit technischen Mitteln ein Riegel vorgeschoben wird. Stattdessen leistet man sich lieber den teuren Luxus der schwarzen Sheriffs von der GEZ.

Es war übrigens Pumbo, der das Thema Verschlüsselung ins Spiel gebracht hat - allerdings in etwas anderem Zusammenhang, da ging es um den Empfang aus dem Internet. Hier dürften die Karten anders gemischt sein - wer unverschlüsselt gucken will, kann ja immer noch auf ein konventionelles Fernsehgerät zurückgreifen.

CU
Olaf

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unangebrachte Arschkarte.. Gurus
Olaf an die Fraont!! Pumbo
Olaf an die Front!! Olaf19
Olaf an die Front!! Gurus
Vorsicht ... Mario32
LOL Gurus
Adapterkabel Scart Cinch Olaf19
Ein Anfang ist gemacht! Olaf19
Ein Anfang ist gemacht! Mario32