Hallo zusammen!
99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm
Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?
Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?
Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?
Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.
Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?
CU
Olaf
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"Tabaksteuer für Passivraucher kommt!"
*LOOL*
Immer wieder klasse, Deine Posts!
Zu Deinen Fragen:
"Zu Punkt 1, Anonymität: Ist sachlich richtig, aber wäre das ein Hinderungsgrund?.."
Jetzige Argumentation für die flächendeckende Erhebung der RG ist doch, dass die Angbote frei,unverschlüsslet als Funksignale abgestrahlt werden und so auch ohne jegliche Kontrollmöglichkeit von jedem empfangen werden können.
Im WEB aber geht das so nicht. Die Kontaktaufnahme erfolgt ja technisch gesehen unter beidseitiger Zustimmung zum Aufbau und Halten der Verbindung.Dadurch besteht u.a. die grundsätzliche Möglichkeit der Rückverfolgung resp. Identifikation des "Angebotskonsumenten". Als Anbietender habe ich also Kontrollmöglichkeiten, ob jemand was bekommen soll. Mache ich das frei zugänglich, so ist das "umsonst", wie vieles im WEB (ist ja auch einer der ethischen Eckpfeiler im WEB). Oder, wie wäre es denn, wenn bei einem Faschingsumzug plötzlich jemand vom Ordnungsamt hinter einem stehen würde und Geld für die Bonbons, die gerade vom Prunkwagen in die Menge geschmissen wurden, von einem einfordert, (auch wenn man nichts davon erwischt hat)? Da würde doch jeder Jurist lauthals darüber lachen.
"Zu Punkt 2: Das klingt interessant... wie könnte so etwas funktionieren?"
Das resultiert aus dem oben gesagten: Alle WEB-üblichen Techniken zum kontrollierten Bereitstellen von Informationsangeboten (z.B. Abo-Lösung mit PW/PIN-Login in nicht allgemein zugängliche Bereiche des Online-Angebotes).
Allgemein wäre auch ein verschlüsseltes Abstrahlen der ÖR-Angebote möglich, wobei die Schlüssel in Höhe der RG gekauft werden könnten.
ABER: Es handelt sich hier um eine Steuer, die verlogenerweise anders deklariert wird. Von daher können wir uns hier noch so tolle Gedanken machen.