Hallo zusammen!
99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm
Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?
Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?
Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?
Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.
Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?
CU
Olaf
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Etwas anderes wäre es, wenn du ein originalverpacktes Fernsehgerät im Keller stehen hättest - dann hättest du zwar einen Fernseher, würdest ihn aber nicht zum Empfang bereit halten.
Dies ist definitiv nach strenger auslegung der gummivorschrift der bereithaltung nicht so! auch in dem Fall bist du zahlungspflichtig!!!
sorry olaf die sind so drauf. (hatte mal mit nem sachbearbeiter der gez beim wdr privaten kontakt)