Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Wann ist ein Kauf ein Kauf?
Du hast noch keinerlei Geld überwiesen, die Ware ging auch noch nicht an dich raus.
Die 14tägige Rückgabefrist gilt IMHO erst bei Erhalt der Ware und durchgeführter Transaktion, immerhin kommt diese aus dem Fernabsatzgesetz und bei dir gab es noch keinen Absatz.
Trittst du nun vom Gebot zurück, nach Ablauf der Auktion ist das IMHO ein Spaßgebot.
Wenn du was Konkretes hören willst, wirst du zu nem Juristen gehen müssen. Rechtsberatung wird man dir hier keine liefern können/dürfen.