Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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zu den 40 Euro hat Crusty völlig recht, ich würd das gern nur der Klarheit halber noch ein wenig ergänzen:
früher: gab es tatsächlich die gesetzliche Regelung, dass über 40 Euro der Verkäufer die Kosten der Rücksendung trägt. Also im Umkehrschluss unter 40 Euro der Käufer.
heute: wurde diese gesetzliche Regelung aufgehoben und der Käufer hat laut Gesetz IMMER die Kosten der Rücksendung zu tragen. Viele Verkäufer haben das aber noch nicht gemerkt und kopieren einfach, was sie bereits vorfinden, also Widerrufsbelehrungen, die vom alten Gesetzesstand ausgehen. Darin ist dann eine vertragliche Vereinbarung zu sehen, die die gesetzliche Regelung ersetzen soll, und sie müssen sich dann daran auch halten und tatsächlich die Kosten für die Rücksendung von Waren mit Wert
Gruß, Mario
PS: Zur eigentlichen Frage: sehe ich genauso wie czuk. Besser vorher nachfragen. Andererseits würde ich von einem Verkäufer auch ein wenig mehr Kulanz verlangen. Wenn in den Porto- und Verpackungskosten tatsächlich ein versteckter Kaufpreis enthalten sein sollte, muss man den allerdings auch zurückforder können und meines Ermessens nur die tatsächlichen Portokosten tragen.