Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß
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Halt, warum reden wir hier vom Rückgaberecht und nicht vom Widerrufsrecht???
im ersten Fall muss die Ware tatsächlich beim Kunden angekommen sein, damit sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen auch wieder zurückgeschickt werden kann.
Aber ein Widerruf des Vertrages setzt doch keine Lieferung voraus.
Korrigiert mich bitte, wenn das falsch ist.
@czuk
Auch wenn es richtig ist, dass man die vereinbarten 10 Euro Versand für eine Streichholzschachtel auch zahlen muss, so würde ich solche Verkäufer nicht wirklich mir meiner Unterschrift beschützen.
Oder machst du es auch so?