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Rücktritt bei Onlinekauf?

alftanner1 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe folgendes Problem. Habe bei ebay was ersteigert (wert 10 euro, gewerblicher verkäufer) und wollte es direkt beim verkäufer abholen, da der in derselben stadt wohnt. habe also eine mail geschrieben und um einen abholtermin gebeten. verkäufer sagte dann eine abholung wäre nicht möglich.
da ich mir das porto nicht antun wollte und den artikel anderweitig erworben habe, habe ich sofort eine mail geschickt und bin vom kauf zurück getreten.
der eingang der mail wurde bestätigt, aber der verkäufer sagt ich hätte kein rücktrittsrecht und droht mit inkasso. er sagt ich müsse den artikel erst bezahlen dann per post bekommen und dann vom kauf zurücktreten und ihn auf meine kosten zurücksenden. kann er das in seinen agb´s so festsetzen?
danke
gruß

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Sam Hawkens gelöscht_15325 „?“
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Gemeint war : Ist diese (meine) Kritik bereits zu hart? Bewege ich mich noch im Bereich der Richtlinien ? Wann artet es in "Beleidigung " aus? Es geht um die Unsicherheit : Was ist Beleidigung oder was ist noch vertretbar? Antworte ich auf einen Thread der ohnehin ggf. oder vielleicht sicher gelöscht wird?
Sollte man überhaupt noch antworten? Bin zur Zeit leider ein wenig demotiviert, da oftmals Posts in anfangs harmlosen Threads nachträglich gelöscht wurden.