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1 Jahr Gefängniss für Kopierschutzknackert

REPI / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

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Der nächste Schritt der Gesetzgebung müsste ja nun folgerichtig mindestens zwei Jahre Gefängsniss für alle die sein, welche nicht in einem noch festzulegen Zeitraum eine bestimmte Summe Geldes für ein copyrightgeschützese Etwas ausgegeben hat.
Danach könnte dann die Einführung einer Pauschalsteuer oder einer Solidaritätszuschlages zu Gunsten der Medienbranche kommen, welcher bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer erhoben wird !

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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No23 Olaf19
Olaf19 Hühnerschregga „an sowas wie No23 hab ich auch schon gedacht. Nur etwas komplizierter aber ist...“
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> oder ist nur das knacken und nicht das umgehen strafbar?

Nur das Umgehen im Sinne von "Knacken" ist strafbar... wenn du z.B. ein analoges Cassettendeck an den Line-Out deiner Soundkarte anschließt und damit aufnimmst, dann ist das kein Umgehen eines wirksamen(!) Kopierschutzes. Was natürlich nicht bedeutet, dass das nicht auch irgendwann verboten werden könnte :-/

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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@ Olaf 19 Conqueror
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