Habe gerade folgenden Beitrag gelesen Klick
Der nächste Schritt der Gesetzgebung müsste ja nun folgerichtig mindestens zwei Jahre Gefängsniss für alle die sein, welche nicht in einem noch festzulegen Zeitraum eine bestimmte Summe Geldes für ein copyrightgeschützese Etwas ausgegeben hat.
Danach könnte dann die Einführung einer Pauschalsteuer oder einer Solidaritätszuschlages zu Gunsten der Medienbranche kommen, welcher bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer erhoben wird !
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
...einen Verstärker an den Line-Out und am Ende der Kette einen Cassettenrecorder, ein 2-Spur-Tonbandgerät oder einen Minidisk-Recorder anzuschließen. Hoch leben die guten alten Audio-Hausmittel :-/
nachdenkliche Grüße
Olaf
P.S. übrigens gibt es für Analog-Aufnahmen sog. "Wasserzeichen", unhörbare Frequenzen, die man aber messen kann und die die Herkunft einer Aufnahme einwandfrei belegen. Allerdings verhindert man damit keine Kopien.