Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Mir wurde beim Kauf (gesendet) eines Asus Motherboard die Garantie von der nähmlichen Firma abgesprochen, da ich das Motherboard selbst eingebaut habe. Zur Antwort bekam ich ich sollte das Motherboard zurück senden und in 6 Wochen bekomme ich ein neues gegen Bezahlung. Ich ließ mir das nicht gefallen und schrieb per E-Mail Asus an und am nächsten Tag hatte ich eine sofortige Antwort mit dem Ihnhalt. Senden Sie diese Motherboard sofort an den Händler zurück und er muß Ihnen unumgänglich sofort ein neues Board zusenden. Denn wir liefern diesem Händler innerhalb 2 Tagen alle Produkte zu. Bitte fügen Sie ihm auch das E-Mail bei. Wir prüfen jedes zurück gesendetes Board un können mit unseren Prüfgeräten festellen ob Fremdeinwirkung vorhande ist.
Ich hatte dann innerhalb von drei Tagen mein neues Board. So gehts auch.Nur nicht gleich aufgeben.
Gruß Lukulus