Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
Allgemeines 21.923 Themen, 147.280 Beiträge
sicherlich kannst Du auch zwischen Verkäufer und Kunde mit AGBs einiges argumentieren.
Wenn´s zu Gunsten des Verbrauchers ist sowieso.
Aber welcher Händler schreibt schon: "Und sollte was kaputt sein, bekommt ihr direkt ein Ersatzgerät für die Reparaturdauer"? ;-)
Der Händler hat im übrigen sogar das Recht, 3 mal nachbessern zu dürfen.
Erst wenn derselbe Mangel dann wieder oder immer noch auftritt, gilt die Mängelbeseitigung als gescheitert und man hat i. d. T. einen Anspruch auf einen Austausch.
Dirk