Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Lies einfach mal im Palandt, Kommentar zum BGB unter § 437 Nr. 1 nach.
Der Rest ist im übrigen einfach falsch:
das BGB gilt für alle(s) und jeden. Auch bei Toastern hat der Verkäufer einen Anspruch darauf, bevor er das Gerät austauscht oder wandelt, Reparaturversuche zu unternehmen (s. § 437 BGB).
I. d. R. wird dieser Anspruch aber nicht wahrgenommen, da der Reparaturaufwand außer Verhältnis steht. Somit ist die "Abkürzung" im Sinne des Verkäufers.
D.