Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Nein, das stimmt so nicht: Das BGB gilt sehr wohl auch unter Kaufleuten. Das HGB als sog. "Standesrecht" gilt nur unter Kaufleuten und nicht für private Endverbraucher, das ist richtig. Das hängt allerdings damit zusammen, dass im HGB Dinge geregelt sind, mit denen man als Privatmann gar nichts zu tun hat, z.B. über Rechtsformen der Unternehmung, Buchführung, Handelsmittler, Seerecht etc.
Was dagegen im HGB fehlt, sind Regelungen über Kaufverträge - die stehen alle im BGB und gelten somit auch für Kaufleute. Zumindest theoretisch, denn in den Kaufverträgen kann beim zweiseitigen Handelskauf selbstverständlich von den BGB-Regelungen abgewichen werden. Wenn allerdings versäumt wurde, z.B. bezüglich Gefahrübergang eine Regelung zu treffen und es zum Rechtsstreit kommt, dann schaut der Richter eben ins BGB... denn im HGB steht zu dem Thema nix :-)
CU
Olaf