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Garantiezeit - welche Rechte hab ich?

mr_drehmoment / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.

Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?

Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?

THX
Arnold

Schlimmer ? Geht immer !!!
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Olaf19 dirk42799 „Lies einfach mal im Palandt, Kommentar zum BGB unter 437 Nr. 1 nach. Der Rest...“
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> hat der Verkäufer einen Anspruch darauf, bevor er das Gerät austauscht oder wandelt, Reparaturversuche zu unternehmen (s. § 437 BGB).

Und genau das steht eben nicht im § 437 BGB - dieser regelt vielmehr die Rechte des Käufers, nicht Verkäufers, auf Nacherfüllung.
In § 439 wiederum heißt es, dass der Käufer freie Wahl hat, für welche Art der Nacherfüllung er sich entscheidet, sofern für den Verkäufer zumutbar.

Aber nirgendwo steht, dass es der VERkäufer ist, der diese Wahlmöglichkeit hat.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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@out-freyn Crusty_der_Clown