Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat ein Verbot für Ballerspiele gefordert. Voraussetzung sei die aktive Teilnahme der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen. Das trifft auf die meisten Computerspiele zu. Herstellung und Verbreitung sollen mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Erst kürzlich hatte Bayerns Innenminister Beckstein 1 Jahr Haft gefordert, nun stehen 2 im Raum. Ein Zusammenhang von Ballerspielen und Tötungsdelikten konnte jedoch bisher nicht nachgewiesen werden.
Das neue Gesetz soll Anfang 2007 durchgeprügelt werden. Ab dann müssen sich die Spielehersteller warm anziehen, denn schätzungsweise jedes zweite Spiel wird dann verboten sein.
Quelle: Netzeitung
Spiele - Konsolen, PC, online, mobil 8.967 Themen, 42.550 Beiträge
Hi!
Und damit sich das richtig lohnt, darf man nicht nur die Hersteller belangen, sondern auch die Spieler. Dazu muss ein kleiner Kunstgriff getätigt werden: ein Spieler ist nunmal kein Hersteller, aber wenn er das nun Online tut, dann lässt sich bestimmt eine Argumentationskette finden, die dann vor Gericht bestehen kann. Das reicht dann zum Abmahnen.
Mein Vorschlag: die Anbieter von Servern kann man schlecht belangen. Letztendlich stellen sie nur Landschaften und Räume ins Netz. Sind also klassische Contentprovider. Das eigentlich Spiel kommt erst durch "anwesende" Figuren zustande und das sind nunmal die teilnehmenden Spieler. Ergo: wer spielt ist selbst Teil des Spiels und damit auch irgendwie - sag ich mal - Betreiber eines verbotenen Killerspieles.
Geilomat! Irrsinnig gute Idee! Endlich: nach Homepagebesitzern und Musik- oder Filmsaugern kann man endlich eine neue Gruppe von Internetnutzern abmahntechnisch auswerten! Schade, dass solche Ideen nicht patentierbar sind und auch nicht unter den Urheberschutz fallen... ;-)
Ich hoffe, dass mein kleiner Blick in die Zukunft, falsch war - aber irgendwie ... :-(
Bis dann
Andreas