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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

Synthetic_codes Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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naja zu hohe abmahn gebühren darf man dabei nicht erwarten. schliesslich gelten für serien abmahnungen andere regeln, und der Anbieter wirbt ja geradezu damit.ausserdem sehe ich da keine beweise, will heissen, ich kauf mir einen parkplatz, schau mal vor der kaserne, schreib mir die nummern auf und starte eine abmahn welle. ich glaube nicht dass man damit vor gericht durchkommt

Ich bin begeistert! i.mer